Häufig gestellte Fragen

Kann ich JLohn auch für meinen Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern nutzen?

Ja. JLohn ist zwar speziell konzipiert für kleinere und mittlere Betriebe. Allerdings gibt es keine Beschränkung für die Anzahl der Mitarbeiter.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Anwendung habe?

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu JLohn gerne. Kontaktieren Sie uns bitte hier.

Kann ich JLohn unverbindlich testen?

Ja. Sie können JLohn in vollem Umfang und zeitlich unbegrenzt testen, bevor Sie sich zum Kauf entschließen. Laden Sie das Programm einfach hier herunter.

Können die SV-Meldungen elektronisch übermittelt werden?

Nein, die Daten müssen über das SV-Meldeportal.
https://sv-meldeportal.de/ gesendet wereden. Die Daten aus JLohn werden dort automatisch eingetragen.

Fallen für die Nutzung von JLohn Abonnement-Gebühren an?

Nein, JLohn ist kein Abonnement. Der Preis für den Registrierschlüssel fällt einmalig an, allerdings benötigen Sie jedes Jahr ein Update mit allen gesetzlichen Änderungen. Sie werden am Ende jeden Jahres über das Erscheinen eines Updates informiert.

Können die Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen direkt aus JLohn übermittelt werden?

Das ist möglich, die Software der Finanzverwaltungen ERiC ( ELSTER Rich Client ) werden für Windows, Linux und Mac zusammen mit JLohn installiert. Für die Übertragung der Daten wird dann nur noch eine aktive Internetverbindung und ein Zertifikat der Finanzverwaltung (Elster-Zertifikat) benötigt. Die Lohnabrechnungen selbst können mit JLohn auch ohne Internetverbindung erstellt werden.

Sind die Updates im laufenden Jahr kostenpflichtig?

Alle Updates im laufenden Jahr sind kostenfrei. Bei gesetzlich notwendigen Updates werden die registrierten Anwender informiert.

Warum ist JLohn günstiger als andere Software?

JLohn wird direkt vertrieben. Dadurch entfallen Kosten für Zwischenhändler und Provisionen für die App-Stores.

Welche Daten aus JLohn können mit anderen Programmen weiterbearbeit werden?

  • SEPA-Datei für das Online-Banking
  • Buchungsdaten für Buchhaltungsprogramme wie Win-HaBu von MC-Richter
  • Lohnkonten der Mitarbeiter als CSV-Datei
  • Daten im IDEA-Format für die Digitale LohnSchnittstelle (DLS)

Wie übermittele ich die Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Rentenversicherung (euBP)

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verfahren verpflichtend. Die Arbeitgeber müssen dann ihre Daten elektronisch übermitteln. Dies wird dann auch über eine systemgeprüfte Schnittstelle wie das SV-Meldeportal möglich sein. Das SV-Meldeportal unterstützt schon jetzt die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV.

Für Abrechnungszeiträume bis zum 31. Dezember 2026 kann man sich von der Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung formlos und ohne Frist beim Prüfdienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers befreien lassen.